Fragen ans Finanzamt: Wie werden Blogeinnahmen versteuert?

by Hubert Mayer on 8. Januar 2013

So, ich habe es getan. Das Finanzamt mal vorab befragt, wie ich denn meine Steuererklärung abgeben darf für 2011 (2012, Danke Lars).  Das erste Jahr mit Blogeinnahmen, wenn auch nur im einstelligen Euro-Bereich, aber das soll ja auch über diverse Blogs ausgebaut werden. Um mir hier mehr Gedanken zu machen – also Geld verdienen mit Blogs – werde ich meinen Winterurlaub nutzen. Und da dann ja hoffentlich dieses Jahr ernsthaftere Einnahmen anfallen, wie ich gleich wissen, wie die richtig zu versteuern sind.

Konkret hatte ich gefragt, wie die Blogeinnahmen versteuert werden:

  • Flattr als Mikrospendendienst
  • Amazon Partner Programm
  • Bannerwerbung
  • Und was passiert eigentlich, wenn mir ein “Fremder” was von meiner Amazon Wunschliste schenkt

Ich bin sehr gespannt, wie lange es dauert, bis eine Antwort kommt – und wie diese lauten wird. Ich werde euch informieren…

Oder habt ihr schon gesicherte Kenntnisse? Gewerbe habe ich keines angemeldet (kommt aber wohl auch noch).

Was ich vergessen habe, ist die Frage, wie ein Domainverkauf versteuert werden würde. Vermutlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, oder? Und nein, an Umsatzsteuerfragen und ähnliches möchte ich jetzt noch gar nicht denken, das wird eh noch eine spannende Frage – nehme ich als Nebenerwerb die volle Haftung auf mich und agiere als Einzelfirma (und bleibe dann wohl erst einmal Kleingewerbetreibender) oder gründe ich eine Kapitalgesellschaft (UG haftungsbeschränkt) und habe dann Bilanzierungspflicht und noch viel schlimmer – IHK Pflicht als Kapitalgesellschaft ohne Existenzgründervorteil…?!

Ich bin echt gespannt, ob und was da für eine Auskunft kommt.

flattr this!

  • http://lex-blog.de/ Steve Rückwardt

    Die Antworten im Bezug auf Flattr interessieren mich auch.

    Alles andere wird bei mir “normal” in der Buchhaltung gebucht.

    An Deiner Stelle hätte ich ja noch gefragt, was Du mit Deinen Kosten machst… :) – mMn ist ein Kleingewerbe für Dich derzeit die beste Option. 

    Keine Ahnung wie gross Du es aufziehen willst, aber die Veranlassung für eine Kapitalgesellschaft sehe ich eher nicht so. Wozu? Beschränkte Haftung bedeutet nicht, dass Du als GF aus allen Sachen raus bist.

    Und das Thema IHK ist im Übrigen unabhängig von Deiner Gewerbeform… da gibt es jedoch idR Schwellwerte unterhalb denen Du keinen Beitrag zahlst.

    • Hubert Mayer

      Normal heisst bei Dir Einkünfte aus Gewerbebetrieb, oder?

      IHK ist tricky, weil für Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größe dasselbe gilt (also der Grundbeitrag).

      Und UG tatsächlich aus Haftungsgründen, da trotz sorgsamer Prüfung man sich nie sicher sein kann, nicht doch irgendwo in der Welt Markenrechte zu verletzen (und ich will ein wenig Domains shoppen)

      • http://mittl-medien.de/ Robert Mittl

        Hubert, wenn Du vorerst nur ein Kleingewerbe anmeldest, bezahlst Du vorerst keine IHK Beiträge. Falls Du merkst Du fährst mit Einzelunternehmen besser, kannst Du auch während des Jahres wechseln z.B. wenn Du siehst es läuft und es stehen Anschaffungen an. Warum willst Du eine Kapitalgesellschaft gründen, sehe hier bei Dir keinen Sinn.

    • Andreas

      Der Steve hat ja schon alles vorweggenommen:
      - Gewerbe anmelden
      - einfache GUV, Einahmen (alle) vs Ausgaben (alle) :-)
      - Geschenke werden wohl dir privat gemacht und nicht ausdrücklich der Firma
      - Flattr ist Einkommen, auch wenn “Spende” dransteht, da du nicht gemeinnützig bist
      - auch Domainhandel wäre wohl Bestandteil deiner Geschäftsausübung (also VK – EK = Gew)
      - Solange keine Werkverträge für Dritte oder Beratung, ist Haftungsrisiko geringer
      - UG kostet selbst einiges; ca. 500-1000 für Gründung (Notar etc.), jährliche Bilanzierung!
      - MWSt: Grenze bei irgendwas über 15K EUR / y, 
      - MWSt: Entscheidung für Befreiung (oder auch Gegenteil) begründet längerfristige Bindung
      - IHK: Grenze zur Befreiung liegt eigentlich schon recht hoch; steht in Satzung (IHK BW); 
      - IHK: Hier im Saarland ab 50 EUR/y, aber dann hast du enormen Service und viel Beratung.

      Markenrecht ist wirklich heftig (hat B*W nicht gerade das “M” gekauft?). Aber dann immer pleite zu machen und von vorn anzufangen ist wohl nicht zu prickelnd wie eine Rechtsberatung oder bei dir gerade eigene gründlich Recherche.

  • Uli Häfele

    Hallo Hubert,
    also für Gewerbeeinkünfte brauchst du ein Gewerbe. Ich würde ja Wetten, dass dir das Finanzamt dir eine Versteuerung als private Einkünfte ankündigt.
    Als Blogger solltest du dich wahrscheinlich am besten als freier Journalist beim Finanzamt melden, dann kannst du auch ohne Probleme deine Ausgaben geltend machen.
    Wenn du dann gelegentlich noch Werbung auf Facebook machst, dann kannst du über Jahrzehnte defizitär bloggen ohne, dass das Finanzamt dir “ein Hobby” unterstellen kann.
    Gruß Uli

  • http://www.facebook.com/lars.heinrich Lars Heinrich

    2011 hättest Du eigentlich schon längst abgeben sollen… ;-) Bin aber auch gespannt auf die Antwort(en).

    • http://hubert-mayer.de Hubert Mayer

      Ups, 2012 natürlich. Schon berichtigt ;)

  • Simon

    Und hast du schon eine Antwort erhalten?

    • Hubert Mayer

      Nope. Wurde ignoriert.. Dafür läuft jetzt die Steuererklärung…

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