Last Updated on 5. Juni 2013 by Hubert Mayer
So, ich habe es getan. Das Finanzamt mal vorab befragt, wie ich denn meine Steuererklärung abgeben darf für 2011 (2012, Danke Lars). Das erste Jahr mit Blogeinnahmen, wenn auch nur im einstelligen Euro-Bereich, aber das soll ja auch über diverse Blogs ausgebaut werden. Um mir hier mehr Gedanken zu machen – also Geld verdienen mit Blogs – werde ich meinen Winterurlaub nutzen. Und da dann ja hoffentlich dieses Jahr ernsthaftere Einnahmen anfallen, wie ich gleich wissen, wie die richtig zu versteuern sind.
Konkret hatte ich gefragt, wie die Blogeinnahmen versteuert werden:
- Flattr als Mikrospendendienst
- Amazon Partner Programm
- Bannerwerbung
- Und was passiert eigentlich, wenn mir ein „Fremder“ was von meiner Amazon Wunschliste schenkt
Ich bin sehr gespannt, wie lange es dauert, bis eine Antwort kommt – und wie diese lauten wird. Ich werde euch informieren…
Oder habt ihr schon gesicherte Kenntnisse? Gewerbe habe ich keines angemeldet (kommt aber wohl auch noch).
Was ich vergessen habe, ist die Frage, wie ein Domainverkauf versteuert werden würde. Vermutlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, oder? Und nein, an Umsatzsteuerfragen und ähnliches möchte ich jetzt noch gar nicht denken, das wird eh noch eine spannende Frage – nehme ich als Nebenerwerb die volle Haftung auf mich und agiere als Einzelfirma (und bleibe dann wohl erst einmal Kleingewerbetreibender) oder gründe ich eine Kapitalgesellschaft (UG haftungsbeschränkt) und habe dann Bilanzierungspflicht und noch viel schlimmer – IHK Pflicht als Kapitalgesellschaft ohne Existenzgründervorteil…?!
Ich bin echt gespannt, ob und was da für eine Auskunft kommt.
Update 05.06.2013:
Keine Antwort auf meine Anfrage, aber der Steuerbescheid für 2012 wurde mir gestern oder vorgestern (war unterwegs) zugestellt. Ohne jegliche Kommentierung zu Einkunftsarten wurden alle Einkünfte aus dem Blog (Amazon, Adsense, Flattr) als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewertet. Und voll versteuert. Gut, dann setze ich für 2013 eben alle Kosten dagegen (Server, Barcamps) und mache ordentlich Verluste. Dann lohnt sich vielleicht auch die Gewerbeanmeldung, zu der mich das Finanzamt aufgefordert hat.
Schade, dass es hier keine ausführliche Stellungnahme gab…
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Die Antworten im Bezug auf Flattr interessieren mich auch.
Alles andere wird bei mir „normal“ in der Buchhaltung gebucht.
An Deiner Stelle hätte ich ja noch gefragt, was Du mit Deinen Kosten machst… :) – mMn ist ein Kleingewerbe für Dich derzeit die beste Option.
Keine Ahnung wie gross Du es aufziehen willst, aber die Veranlassung für eine Kapitalgesellschaft sehe ich eher nicht so. Wozu? Beschränkte Haftung bedeutet nicht, dass Du als GF aus allen Sachen raus bist.
Und das Thema IHK ist im Übrigen unabhängig von Deiner Gewerbeform… da gibt es jedoch idR Schwellwerte unterhalb denen Du keinen Beitrag zahlst.
Normal heisst bei Dir Einkünfte aus Gewerbebetrieb, oder?
IHK ist tricky, weil für Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größe dasselbe gilt (also der Grundbeitrag).
Und UG tatsächlich aus Haftungsgründen, da trotz sorgsamer Prüfung man sich nie sicher sein kann, nicht doch irgendwo in der Welt Markenrechte zu verletzen (und ich will ein wenig Domains shoppen)
Hubert, wenn Du vorerst nur ein Kleingewerbe anmeldest, bezahlst Du vorerst keine IHK Beiträge. Falls Du merkst Du fährst mit Einzelunternehmen besser, kannst Du auch während des Jahres wechseln z.B. wenn Du siehst es läuft und es stehen Anschaffungen an. Warum willst Du eine Kapitalgesellschaft gründen, sehe hier bei Dir keinen Sinn.
Der Steve hat ja schon alles vorweggenommen:
– Gewerbe anmelden
– einfache GUV, Einahmen (alle) vs Ausgaben (alle) :-)
– Geschenke werden wohl dir privat gemacht und nicht ausdrücklich der Firma
– Flattr ist Einkommen, auch wenn „Spende“ dransteht, da du nicht gemeinnützig bist
– auch Domainhandel wäre wohl Bestandteil deiner Geschäftsausübung (also VK – EK = Gew)
– Solange keine Werkverträge für Dritte oder Beratung, ist Haftungsrisiko geringer
– UG kostet selbst einiges; ca. 500-1000 für Gründung (Notar etc.), jährliche Bilanzierung!
– MWSt: Grenze bei irgendwas über 15K EUR / y,
– MWSt: Entscheidung für Befreiung (oder auch Gegenteil) begründet längerfristige Bindung
– IHK: Grenze zur Befreiung liegt eigentlich schon recht hoch; steht in Satzung (IHK BW);
– IHK: Hier im Saarland ab 50 EUR/y, aber dann hast du enormen Service und viel Beratung.
Markenrecht ist wirklich heftig (hat B*W nicht gerade das „M“ gekauft?). Aber dann immer pleite zu machen und von vorn anzufangen ist wohl nicht zu prickelnd wie eine Rechtsberatung oder bei dir gerade eigene gründlich Recherche.
Hallo Hubert,
also für Gewerbeeinkünfte brauchst du ein Gewerbe. Ich würde ja Wetten, dass dir das Finanzamt dir eine Versteuerung als private Einkünfte ankündigt.
Als Blogger solltest du dich wahrscheinlich am besten als freier Journalist beim Finanzamt melden, dann kannst du auch ohne Probleme deine Ausgaben geltend machen.
Wenn du dann gelegentlich noch Werbung auf Facebook machst, dann kannst du über Jahrzehnte defizitär bloggen ohne, dass das Finanzamt dir „ein Hobby“ unterstellen kann.
Gruß Uli
2011 hättest Du eigentlich schon längst abgeben sollen… ;-) Bin aber auch gespannt auf die Antwort(en).
Ups, 2012 natürlich. Schon berichtigt ;)
Und hast du schon eine Antwort erhalten?
Nope. Wurde ignoriert.. Dafür läuft jetzt die Steuererklärung…
Dein Finanzbeamter ist zu einer ausführlichen Beratung verpflichtet.
Wenn Du privat länger als 1 Jahr Eigentümer einer Domain bist, ist der Verkauf ein privates Veräusserungsgeschäft und damit steuerfrei:
http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/verkauf-einer-internet-domain-als-privates-veraeusserungsgeschaeft_idesk_PI11525_HI2345568.html
Jup. Nur was ist privat..
Meinst Du die Frage ernst? Eine Domain ist ein immaterieller Vermögensbestandteil, genauso wie eine Marke oder ein Patent. Die Unterscheidung privat/geschäftlich ist die gleiche wie bei Geld. Der eine Euro ist privat, der andere geschäftlich. Als Einzelunternehmer kannst Du das selber entscheiden. Wenn Du Dich als Person in die Domain eintragen lässt und Du sie nicht in den Büchern Deiner Einzelunternehmung führst, dann ist die privat. Natürlich darfst Du dann auch die Registrierungsgebühren nicht von Deinem Firmenkonto bezahlen. Andernfalls ist es geschäftlich. Bei einer Kapitalgesellschaft ist es ja klar, denn das ist eine andere Person. Entweder die GmbH/UG ist Eigentümer oder Du, da kannst Du das nicht willkürlich entscheiden, sondern es ergibt sich ja aus dem Registrierungsvorgang.
Ja, ich meine die Frag ernst, aber mit einem anderen Hintergrund. Bislang waren alle Domains „privat“. Ende 2012 habe ich dann begonnen, auf einzelnen Websites (hubert-mayer.de und hubert-testet.de) Werbung einzusetzen. .. Und da das nun steuerlich als gewerbliche Einkünfte laufen, stellt sich die Frage,w as passiert, wenn ich eine der Domains verkaufe? So wie sie sind, also ohne dass sie projektiert sind, oder wenn ich sie projektiere und ggf. Werbung schalte…
Es gibt einen großen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Wenn Du Dir irgendwas kaufst, Du stellst fest, dass Du es doch nicht brauchst und verkaufst es dann bei ebay mit einem kleine Gewinn. Eine Konzertkarte oder ein ganz neu erschienenen iPhone. Gibst Du das dann bei der Steuer an? Also solange Du weniger als 1.000 EUR mit dem Zeugs im Jahr einnimmst, würde ich mir da wenig Gedanken machen, ehrlich gesagt. Und Dein Auto ist doch immer noch privat, wenn, auch wenn Du mal 10 EUR von jemandem für das mitnehmen verlangst. Beantwortet das Deine Fragen. Den Rest dann besser persönlich.
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Gerade gefunden: http://www.akademie.de/wissen/gutschriften-aus-partnerprogrammen
Kannte ich ;))
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