Sponsored Post: Die neuen Gesetze für’s Online-Shopping in knapp vier Minuten erklärt

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Die Rücksendung der bestellten Ware reicht auf einmal nicht mehr als Widerruf aus?  Wie sind dann jetzt die neuen Rechte, wenn ich in einem Online Shop gekauft habe? Welche Pflichten habe ich? Was ist mit den Versandkosten für eine Retoure?

Als ich die Anfrage bekam, ob ich einen kurzen Sponsored Post für Trusted Shops machen möchte zum Thema „Änderungen zum 13.06.2014 im Verbraucherrecht„, da musste ich kurz nachdenken. Eigentlich ist das ja ein spannendes Thema, nicht umsonst habe ich nebenher Recht studiert und mich tatsächlich mit ähnlichen Fragen im Studium beschäftigt, so u.a. bei meiner Bachelorarbeit mit dem grusligen (aber vorgegebenen Thema: „Vertragsschluss, Verbraucherschutz und AGB-Kontrolle bei Internetauktionen“. Doch soll ich wirklich dazu einen bezahlen Beitrag schreiben?

Ja – denn nachdem ich das Video gesehen habe, um das es geht, weiss ich, dass es dem einen oder der anderen Leserin dieses Blogs sicherlich hilft. Oft werde ich bereits im Alltag mit irrsinnigen Meinungen konfrontiert, was das Recht nach Kaufverträgen anbelangt. Da schadet es nicht, wenn Du Dir das folgende Video anschaust:

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Zusammengefasst findest du die dort gegebenen Informationen auch hier bei Trusted Shops.

Ergänzen möchte ich jedoch noch folgende Hinweise:

  • Es empfiehlt sich ein Blick in § 312 BGB, um alle neuen Regelungen im Blick zu behalten. Insbesondere, wo die Regelungen anwendbar sind und wo nicht oder nur eingeschränkt.
  • Und auch die teilweise überzogenen Kreditkartengebühren sollten (zumindest teilweise) der Vergangenheit angehören nach § 312 a Abs. 4 BGB
  • Gebührenpflichtige Hotline für Vertragsfragen? Dann mal einen Blick auf § 312 a Abs. 5 BGB werfen…

Die Informationspflichten bei Verbraucherverträgen finden sich dann im Übrigen hier.

Ok, wenn Du den Text noch gelesen hast, dann waren das mehr als vier Minuten – die gelten nur für das Video. Sorry ;)

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Es handelt sich hierbei nicht um Rechtsberatung, sondern nur um allgemeine Hinweise zur geänderten Rechtslage für Verbraucherverträge seit dem 13.06.2014. Im Zweifel gilt, wie immer in Rechtsfragen, einen Anwalt befragen.


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Hubert Mayer
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