Links der Woche – KW21-12: Google Adsense, Social Media Dienste, Clipboard und Gutschein Laufzeiten

Sonntag Abend, kurz nach 21 Uhr, ich bin also offensichtlich spät dran. Werde versuchen, mich kurz zu fassen, hab aber ein paar tolle Links für euch!

Google AdSense – Make Money Monday

Im Rahmen des Make Money Monday stellt Peer Wandiger regelmäßig Einnahmequellen für Blogger vor, dieses Mal Google AdSense. Er beginnt mit einer kurzen Einführung, was Google AdSense überhaupt ist, geht weiter über eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Anmeldung für das Programm und wie man das Werbemittel einbaut. In einem weiteren Abschnitt geht auf die Möglichkeiten der statistischen Auswertungen ein, um abschließend Vor- und Nachteile von Google AdSense darzustellen. Jeder, der also einen ersten Einstieg in diese Werbeform sucht, kann sich das bei dieser schnellen Anleitung holen!

Klout, HootSuite, TweetDeck, Topsy – Zehn Social-Media-Dienste im Vergleich

Die Computerwoche informiert online wieder einmal über verschiedene Social Media Dienste und stellt abweichend von der Überschrift eben keinen Vergleich auf, sondern stellt in Zehn Social-Media-Dienste im Vergleich einfach zehn verschiedene Dienste vor und macht – warum auch immer – ein Ranking daraus. Ich finde ja nach wie vor, dass Klout vollkommen überbewertet wird (dort Platz 1), auch wenn meine 57 oder was das waren (hatte heute Mittag beim Lesen des Artikels doch mal wieder geschaut), aber es gibt auch ganz nette Hinweise auf bspw. socialmediaplanner.de, was ich mir mal noch anschauen will oder auch TweetAdder.com…

Clipboard Master

Wieder einmal bei caschy gefunden – in seinem -treffend benannten – Artikel Clipboard Master: der Name ist Programm stellt er das Programm Clipboardmaster vor. Nicht nur als Multi-Zwischenablage zu verwenden, sondern auch beispielsweise für Textbausteine und  ähnliches. Schaut euch seinen Beitrag an, ich hab mir das Programm schon installiert und finde es definitiv klasse!

AG Köln: GROUPON-Gutschein darf nicht auf 1 Jahr begrenzt werden

Auch hier muss ich wohl nicht viel dazu sagen – Dr. Martin Bahr informiert in seinem Artikel AG Köln: GROUPON-Gutschein darf nicht auf 1 Jahr begrenzt werden darüber, dass die auf die Gutscheine eingedruckten Fristen nach Ansicht des Amtsgerichts Köln unwirksam seien und die reguläre Verjährungsfrist gelten würde. Dem verlinkten Urteil kann ich nicht so ganz entnehmen, dass es um Groupon geht, aber das sollte nichts zur Sache tun. Auf alle Fälle gut zu wissen, kaufe ich doch auch regelmäßig Gutscheine, die mir bereits verfallen sind.

 

Dass soll es dann auch für heute gewesen sein – wollte noch etwas über die gratis Aktion und die Vergünstigungen bei Amazon (Kindle) schreiben ;)

Hubert Mayer
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